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Stände

RechtsgeschichteMust knowAufsatzChristoph SchmettererJAP 2022/13JAP 2022, 204 - 206 Heft 4 v. 31.5.2023

Stand bzw Stände (FN ) sind für die Rechtsgeschichte vom frühen Mittelalter bis in das 20. Jahrhundert wesentliche Begriffe. Eine Schwierigkeit im Umgang mit ihnen liegt darin, dass die Bedeutung dieser Begriffe je nach Zeit und Kontext anders ist. Das Ziel dieses Beitrags ist, die jeweiligen Bedeutungen systematisch darzustellen. Hier gibt es zunächst einen großen Unterschied zwischen dem Ständebegriff vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit einerseits und jenem des Dollfuss-Schuschnigg-Regimes von 1934 bis 1938, das sich selbst als Ständestaat bezeichnete, andererseits. Dieser große Unterschied besteht darin, dass die Stände des Mittelalters und der Frühen Neuzeit Geburtsstände waren, die Stände des Ständestaates hingegen Berufsstände. Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit gehörte man grundsätzlich also deshalb einem Stand an, weil man in diesen Stand hineingeboren wurde. Mitglied eines Berufsstands wurde man hingegen dadurch, dass man einen bestimmten Beruf ausübte.

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