(IT-KV) Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter für Beschäftigte im Geltungsbereich des Kollektivvertrags für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (IT-KV) werden ab 1. 1. 2002 um durchschnittlich 2,9% angehoben. Das Rufbereitschaftspauschale wird auf € 3,- und die Schichtzulage auf € 4,- angehoben. Die Lehrlingsentschädigungen werden um 4% erhöht.