Ab 1. 1. 2002 werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Angestellten im Metallgewerbe um 3% angehoben. Ist-Gehälter und Lehrlingsentschädigungen werden um 2,7% erhöht. Die Nachtarbeitszulage beträgt ab 1. 1. 2002 € 1,346. Die weiteren Zulagen steigen um 2,4% bis 2,7%.
Weiters wurde eine Regelung zur Altersteilzeit abgeschlossen. (WrZ v. 29. 11. 2001)