vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Irrtümlicher Spülmittelgenuss als Arbeitsunfall

SozialversicherungARD 4821/32/97 Heft 4821 v. 7.3.1997

( ASVG § 175 Abs 1 und Abs 2 Z 7, ASchG § 44, AAV § 65 Abs 3 ) Die Verätzung der Speiseröhre durch Trinken eines Spülmittels aus einer im Betrieb herumstehenden Weinflasche gilt als Arbeitsunfall und steht unter UV-Schutz.

OGH 10 Ob S 2141/96t v. 22.10.1996

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte