( § 2 UWG ) Keine aufzugreifende krasse Fehlbeurteilung: Die überwiegend kleinere Unternehmen ansprechende Werbung für „Österreichs billigstes Breitbandinternet für Unternehmen“, in der nicht (bzw nicht ausreichend) darauf hingewiesen wird, dass das Angebot nur zusammen mit einem aktivierten und damit weitere Kosten verursachenden Festnetzanschluss genutzt werden kann, ist infolge Unvollständigkeit irreführend. Diese Auffassung ist auch dann vertretbar, wenn auf die durchschnittliche Aufmerksamkeit eines verständigen Verbrauchers (hier: Kleinunternehmers) und nicht nur auf ein „flüchtiges Betrachten“ abgestellt wird.

