Eine wichtige und viel diskutierte Reform des Pensionsversicherungsrechts tritt am 1. 1. 2014 in Kraft: Im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 - SRÄG 2012 (BGBl I 2013/3) wird für alle ab 2. 1. 1964 geborenen ArbeiterInnen und Angestellte der Grundsatz Rehabilitation vor Pension neuerlich verstärkt. Gesundheitlich eingeschränkte aber rehabilitationsfähige Versicherte sollen eine Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben.