Mit der Einführung eines (Verwaltungs-)Gerichtsverfahrens bei Rechtsmitteln gegen Bescheide ab dem 1. 1. 2014 ergeben sich auch im Sozialrecht einige Änderungen. Das bisherige System des Rechtsschutzes in Verwaltungssachen wird im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle 2012 umgestellt (VwGbk-Nov 2012, BGBl I 2012/51).