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"AfA-Miete" nur bei fremdüblicher Gestaltung

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturNikolaus Zornimmolex 2025/144immolex 2025, 343 - 344 Heft 10 v. 10.10.2025

Hat der Gebäudeeigentümer das Gebäude an nahe Angehörige unter Zurückbehaltung des Fruchtgenusses verschenkt und verpflichtet er sich als Fruchtgenussberechtigter erst Jahre nach der Schenkung zur Zahlung eines Entgelts an die neuen Eigentümer für die Abnutzung der Substanz des Fruchtgenussgebäudes (sog "AfA-Miete"), so ist die Vereinbarung solcher Zahlungen nicht fremdüblich. Mangels Fremdüblichkeit können diese Zahlungen zur Substanzabgeltung bei den Vermietungseinkünften des Fruchtgenussberechtigten nicht abgezogen werden.

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