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Nichtfestsetzung der GrESt bei Rückgängigmachung eines Kaufvertrags nach Weiterverkauf des Grundstücks

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturNikolaus Zornimmolex 2025/145immolex 2025, 344 - 346 Heft 10 v. 10.10.2025

Gem § 17 Abs 1 GrEStG wird die GrESt auf Antrag ua dann nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren ab der Entstehung der Steuerschuld rückgängig gemacht wird. Gem § 17 Abs 2 GrEStG gilt dies sinngemäß auch für jene (zusätzliche) GrESt, die durch den Rückgängigmachungsvorgang selbst ausgelöst wird.

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