Mit dem BBG 2025 wurde mit Wirksamkeit für Veräußerungen ab dem 30. 6. 2025 ein Umwidmungszuschlag eingeführt. Dieser ist als Zuschlag auf den Veräußerungsgewinn ausgestaltet und gilt sowohl für das Betriebs- als auch für das Privatvermögen. Nachfolgend sollen die Wirkungsweise und der - zum Teil doch überraschende - Anwendungsbereich im Detail dargestellt werden.
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