Mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" (FN ) hat der Gesetzgeber unter anderem eine Begünstigung geschaffen, welche es ermöglicht, im Zuge von thermisch/energetischen Sanierungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigte Nachverdichtungen an Gebäuden (zB durch Dachbodenausbau) vorzunehmen und diese als begünstigte Herstellungskosten auf 15 Jahre verteilt abzuschreiben. Diese Begünstigung ist zeitlich unbefristet. Mit dem Wartungserlass der EStR wurden Unklarheiten beseitigt. Ein jüngstes Erkenntnis des VwGH (27. 5. 2025, Ro 2024/15/0018-6) hat - unabhängig von der Regelung in § 28 Abs 3 EStG - Aussagen zur Immo-ESt getroffen, welche auch für Nachverdichtungen steuerliche Konsequenzen haben.

