Schuldet der Bauträger dem Kl eine bezugsfertige Wohnung, dann muss auch eine behördliche Benützungsbewilligung für die Wohnung vorliegen.
Schuldet der Bauträger dem Kl eine bezugsfertige Wohnung, dann muss auch eine behördliche Benützungsbewilligung für die Wohnung vorliegen.
