Es ist im Rahmen von Immobilientransaktionen nicht unüblich, dass der Errichter auch die Vermarktung des Objekts übernimmt und für einen bestimmten Zeitraum ab Verkauf einen bestimmten Mieterlös garantiert. Nachfolgend soll daher aufgezeigt werden, wie die unterschiedlichen Zusagen umsatzsteuerlich zu behandeln sind.
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