Seit längerem gibt es auf Länderebene Überlegungen zur Einhebung einer Abgabe auf leerstehenden Wohnraum. Dadurch soll der Wohnungsmarkt entlastet werden. Im April 2022 hat zunächst nur die Steiermark eine Leerstandsabgabe beschlossen. Salzburg und Tirol folgten dann im Juli 2022. Grundlagen, Abgabengegenstand und Ausnahmen aktueller landesgesetzlicher Regelungen wurden bereits in immolex (FN ) behandelt. Der vorliegende Beitrag (FN ) gibt nun einen systematischen Überblick über Bemessungsgrundlage, Höhe und Abgabenschuld.