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Grundbuchseintragung aufgrund eines Schweizer Beglaubigungsvermerks ohne Angabe des Geburtsdatums

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2020/92immolex 2020, 309 - 311 Heft 10 v. 7.10.2020

Eine unbedingte Löschung bücherlicher Rechte ist eine Einverleibung, bei welcher bei der Beglaubigung der Unterschrift natürlicher Personen auch deren Geburtsdatum angeführt sein muss. Dies gilt auch dann, wenn die Beglaubigung zulässigerweise von einem Schweizer Gericht stammt.

5 Ob 22/20a

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