Hat der WE-Organisator gegen die Pflicht zur Übergabe eines Gutachtens über den Bauzustand des Hauses und über notwendig werdende Erhaltungsarbeiten verstoßen, dann beginnt die dreijährige Gewährleistungsfrist erst zu dem Zeitpunkt innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags, zu welchem sich für den Erwerber die Fehlerhaftigkeit des Gutachtens oder die Erforderlichkeit von größeren Erhaltungsarbeiten zweifelsfrei manifestiert.
5 Ob 207/18d