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Kein Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG bei grobem Verschulden

Miet- und WohnrechtJudikaturimmolex 2011/2immolex 2011, 15 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte sich mit der Frage zu befassen, ob grobes Verschulden des Mieters in Hinblick auf rückständige Mietzinszahlungen der Notwendigkeit einer Beschlussfassung nach § 33 Abs 2 MRG entgegensteht.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 2 MRG

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