Zusammenfassung: Im Zusammenhang mit der Erhöhung von Betriebskosten hatte sich das erkennende Gericht der Frage zuzuwenden, wann eine wirksame Zustimmung des Mieters vorliegt. Mit einer Anmerkung von Georg Graf.
Rechtsgrundlagen: § 21 MRG; § 37 MRG; § 6 Abs 3 KSchG