Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat hatte den ex-lege Übergang eines Höchstbetragpfandrechts nach § 1422 ABGB iZm der Einlösung einer Forderung durch einen Dritten aus einem Höchstbetragskredit zum Inhalt.
Rechtsgrundlagen: § 1422 ABGB
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