Zusammenfassung: Mit vorliegendem Judikat hatte sich der OGH bezüglich der Entgeltansprüche eines Verwalters, der seine Tätigkeit trotz Kündigung des Verwaltervertrags durch Mehrheitsbeschluss fortsetzt, zu äußern. Wie ist vorzugehen, wenn der Beschluss angefochten und die Rechtsunwirksamkeit festgestellt wird?
Rechtsgrundlagen: § 20 WEG; § 21 WEG; § 1025 ABGB