Zusammenfassung: Im Rahmen seines Erkenntnisses hatte sich der VwGH iZm einer angestrebten Wohnkostenbeihilfe mit dem Begriffsbild der "eigenen Wohnung" zu befassen und entsprechende Kriterien aufzustellen.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 1 HGG; § 31 Abs 2 HGG; § 34 Abs 1 ZDG