Zusammenfassung: In aktueller Sache hatte der VwGH den Begriff des "nicht dauern getrennt Lebens" zu untersuchen. Fraglich war insofern, ob ein Saisonarbeiter und seine Familie den Begriff der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft erfüllen.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 Z 3 EStG