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Beginn des Anhebungszeitraums nach § 46a Abs 3 Satz 2 MRG bei verspäteter Zustellung des Anhebungsbegehrens

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Dieter Stibi, LL. M., RAimmolex 2010/26immolex 2010, 89 - 90 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit einem Antrag auf Anhebung des bisherigen Hauptmietzinses gemäß § 46a Abs 3 MRG auseinander. Er prüfte hierbei, ob und wann die Fünfzehntel-Anhebung hierbei wirksam werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 46a Abs 3 MRG

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