Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit dem Umfang der Hausverwaltungstätigkeiten auseinander und prüfte, ob zusätzliche Entgelte für die dauernde Rufbereitschaft rechtens sind.
Rechtsgrundlagen: § 21 MRG; § 22 MRG
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Zusammenfassung: Der OGH setzte sich mit dem Umfang der Hausverwaltungstätigkeiten auseinander und prüfte, ob zusätzliche Entgelte für die dauernde Rufbereitschaft rechtens sind.
Rechtsgrundlagen: § 21 MRG; § 22 MRG
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