Das BBG 2011-2014 sieht für Privatstiftungen einige steuerliche Änderungen vor: Neben der Anhebung der Zwischensteuer von 12,5 auf 25 % soll auch die Steuerfreiheit von Immobilienveräußerungen eingeschränkt werden. Auf Basis der Regierungsvorlage beleuchtet der Beitrag die steuerlichen Einschränkungen für die Veräußerung von Immobilien durch Privatstiftungen.