Auch ein spontan geborener Gedanke bedarf in der Folge eines planmäßigen Vorgehens, um eine Patenterteilung zu erwirken. Somit liegt sogar beim spontanen Erfinder idR eine planmäßige und damit betriebliche Erfindertätigkeit vor.
Auch ein spontan geborener Gedanke bedarf in der Folge eines planmäßigen Vorgehens, um eine Patenterteilung zu erwirken. Somit liegt sogar beim spontanen Erfinder idR eine planmäßige und damit betriebliche Erfindertätigkeit vor.