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VwGH: Auch Zufallserfindung begründet zumeist Erfinderbetrieb

SteuerrechtRdW 2010/809RdW 2010, 805 Heft 12 v. 16.12.2010

Auch ein spontan geborener Gedanke bedarf in der Folge eines planmäßigen Vorgehens, um eine Patenterteilung zu erwirken. Somit liegt sogar beim spontanen Erfinder idR eine planmäßige und damit betriebliche Erfindertätigkeit vor.

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