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Auch Adoptiveltern haben bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 219 Abs 1 ASVG Anspruch auf Elternrente

FamilienrechtJudikaturDr. Christa Zemanek, V.Präs. des LandesgerichtsiFamZ 2011/193iFamZ 2011, 254 - 255 Heft 5 v. 1.9.2011

§ 219 ASVG; § 42 ABGB; § 182 ABGB; § 182a ABGB

In der vorliegenden Entscheidung 10 ObS 51/11 i vom 31.5.2011 hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob auch Adoptiveltern die Elternrente nach § 219 ASVG zustehen kann.

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