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Einstellung der Vorschüsse, wenn das Unterhaltsverfahren nach Feststellung der Abstammung nicht fortgesetzt wird

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2011/192iFamZ 2011, 253 - 254 Heft 5 v. 1.9.2011

ߧ 25 Abs 2 AußStrG; § 4 UVG; § 20 UVG

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der OGH-Entscheidung 10 Ob 43/11p vom 31.5.2011, welche die Zulässigkeit der Einstellung von Unterhaltsvorschüssen behandelt, wenn das Unterhaltsverfahren durch ein Abstammungsverfahren unterbrochen worden ist und nicht gehörig fortgesetzt wird.

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