ߧ 25 Abs 2 AußStrG; § 4 UVG; § 20 UVG
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der OGH-Entscheidung 10 Ob 43/11p vom 31.5.2011, welche die Zulässigkeit der Einstellung von Unterhaltsvorschüssen behandelt, wenn das Unterhaltsverfahren durch ein Abstammungsverfahren unterbrochen worden ist und nicht gehörig fortgesetzt wird.