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Keine österreichische Adoptionsgerichtsbarkeit für russisches Kind in Russland

FamilienrechtJudikaturLStA Dr. Robert Fucik (Bearbeitung)iFamZ 2011/180iFamZ 2011, 228 Heft 4 v. 1.7.2011

§ 113b JN

Im gegebenen Zusammenhang hatte der OGH die Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit nach § 113b Abs 2 Z2 zweite Variante JN zu prüfen. Demnach wird eine Ablehnung der Gerichtsbarkeit in Adoptionssachen der Heimatstaaten aller Beteiligten vorausgesetzt. Die Unzulässigkeit nur einer bestimmten Adoptionsform erfüllt dieses Kriterium nicht.

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