Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag berichtet über die achte englischsprachig-deutschsprachige Richterkonferenz zum Familienrecht in Berlin. Als Besonderheit und ein Zeichen des Erfolges dieser Konferenz wird auf die Registrierung der Schweiz als Vollmitglied hingewiesen. Der Bericht beinhaltet ebenfalls die Schlussfolgerungen und Entschließungen dieser Konferenz.