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Die Vermietung einer größeren Anzahl von Wohnungen stellt eine unternehmerische Tätigkeit dar

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtScheidungsrechtUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/30iFamZ 2010, 38 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 82 Abs 1 Z 3 EheG; § 82 Abs 1 Z 4 EheG

Der OGH hatte sich in vorliegender Sache mit dem Unternehmensbegriff im Rahmen des Aufteilungsverfahrens zu befassen. Wann ist die Vermietung von Wohnungen als unternehmerische Tätigkeit zu sehen?

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