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Der Begriff der Privatsphäre iSd § 382g EO umfasst nicht den Schutz der körperlichen Integrität

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechtUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner (Bearbeitung)iFamZ 2010/29iFamZ 2010, 37 - 38 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 382g EO

Vorliegendes Erkenntnis stellt eindeutig fest, dass die Begrifflichkeit der Privatsphäre iSd § 382g EO nicht den Schutz der körperlichen Integrität mitumfasst. Mit einer kritischen Anmerkung von Astrid Deixler-Hübner.

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