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Im Zweifel muss der Nacherbfall nicht erlebt werden

ErbrechtJudikaturBearb. v. HR Dr. Wilhelm Tschugguel, Präs. d. LGiFamZ 2010/244iFamZ 2010, 337 Heft 6 v. 1.11.2010

§ 615 Abs 2 ABGB

In vorliegender Rechtssache stellt der Gerichtshof fest, dass im Zweifel und sofern kein anderer Wille des Erblassers festzustellen ist, eine Anwartschaft des Nacherben vererblich ist.

OGH 24.6.2010, 6 Ob 89/10x

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