§ 773a Abs 3 ABGB
In vorliegender Sache war fraglich, ob das Recht auf Pflichtteilsminderung bestehen soll, wenn der betroffene Beteiligte keinen Kontakt zu seinem Kind wünscht, weil er sich in Hinblick auf die Schwangerschaft "hereingelegt" fühlt.
§ 773a Abs 3 ABGB
In vorliegender Sache war fraglich, ob das Recht auf Pflichtteilsminderung bestehen soll, wenn der betroffene Beteiligte keinen Kontakt zu seinem Kind wünscht, weil er sich in Hinblick auf die Schwangerschaft "hereingelegt" fühlt.