§ 9 abs 1 AHG
Eine mit Einwilligung der Eltern durchgeführte Schulimpfung stellt keine hoheitliche Tätigkeit des Landes dar.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 271/06w
§ 9 abs 1 AHG
Eine mit Einwilligung der Eltern durchgeführte Schulimpfung stellt keine hoheitliche Tätigkeit des Landes dar.
OGH 27.3.2007, 1 Ob 271/06w