vorheriges Dokument
nächstes Dokument

HGB § 178

BetriebswichtigesARD 4807/34/97 Heft 4807 v. 17.1.1997

( HGB § 178 ) Die Rechtsnatur der stillen Gesellschaft lässt das gesellschaftsrechtliche Verhältnis jedes stillen Gesellschafters jeweils nur zum Inhaber des Handelsgewerbes, nicht aber zu anderen stillen Beteiligten entstehen. VwGH 93/13/0274 und VwGH 95/13/0057 v. 29.05.1996. (Beschwerden abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte