vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verjährung des Entgeltfortzahlungsschadens

BetriebswichtigesARD 4807/33/97 Heft 4807 v. 17.1.1997

( ABGB § 1358, § 1489 ) Entsteht einem Arbeitgeber durch seine Entgeltfortzahlungspflicht für einen durch einen - von einem Dritten verschuldeten - Unfall verletzten Arbeitnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen den Dritten, verjährt dieser binnen dreier Jahre ab Kenntnis des Arbeitgebers vom Unfall des Arbeitnehmers. Die Verjährungsfrist wird mit dem Erstschaden in Gang gesetzt; bei Entstehung des Erstschadens vorhersehbare Folgeschäden sind mit Feststellungsklage innerhalb dieser Verjährungsfrist geltend zu machen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte