( EStG § 7, § 4 Abs 4 ) Das Aufsetzen eines Satteldaches auf eine mit Flachdach versehene Garage stellt einen aktivierungspflichtigen Herstellungsaufwand und keinen sofort absetzbaren Instandsetzungsaufwand dar.
VwGH 97/14/0005 v. 28.10.1997
Herstellungsaufwand ist als aktivierungspflichtiger Aufwand vom sofort absetzbaren Erhaltungsaufwand zu unterscheiden. Erhaltungsaufwand dient dazu, das Wirtschaftsgut in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder wieder in einen solchen zu versetzen. Dazu gehören insbesondere regelmäßig notwendige Ausbesserungsarbeiten. Werden einem Gebäude weitere Teile hinzugefügt, liegt Herstellungsaufwand vor.