( WBFG § 35 ) Wird eine Wohnung nicht vom Bausparer, sondern von einer anderen Person errichtet, kommt eine Gebührenbefreiung nicht zum Tragen. VwGH 97/16/0188 v. 26.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)
( WBFG § 35 ) Wird eine Wohnung nicht vom Bausparer, sondern von einer anderen Person errichtet, kommt eine Gebührenbefreiung nicht zum Tragen. VwGH 97/16/0188 v. 26.06.1997. (Beschwerde abgewiesen)