§ 17 Abs 4 und Abs 5 EStG, § 6 Abs 1 Z 7 ff UStG -Bei Inanspruchnahme der Handelsvertreterpauschalierung ist im Fall einer unechten Umsatzsteuerbefreiung die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallende Umsatzsteuer einkommensteuerlich zusätzlich zum Pauschale absetzbar. Es bestehen keine Bedenken, wenn dabei die Umsatzsteuer vereinfachend mit dem Vorsteuerpauschale gemäß § 2 Abs 3 der VO BGBl II 2000/95 angesetzt wird.