>> Im Rahmen der „laufenden Wartung“ werden vor allem die wesentlichen Aussagen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung in die UStR 2000 eingearbeitet und jene Gesetzesänderungen berücksichtigt, auf die im Rahmen der letzten Richtlinienänderungen noch nicht Bezug genommen wurde. Außerdem werden mittlerweile bekannt gewordene Fehler und Zweifel bereinigt.
BMF 11.07.2005, 010219/0133-IV/9/2005