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Haftung für Kommunalsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5407/8/2003 Heft 5407 v. 3.6.2003

§ 15 KommStG idF vor BGBl I 2002/161 - Steuerschuldner der Kommunalsteuer ist nicht der Geschäftsführer einer Gesellschaft, sondern die Gesellschaft als Unternehmer selbst. Die finanziellen Verhältnisse des Geschäftsführers als gemäß § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich Verantwortlichen stehen daher in keinem Zusammenhang mit der Möglichkeit, aus Gesellschaftsmitteln die Kommunalsteuer zu entrichten.

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