§ 3 Abs 1 Z 16 EStG idF vor BGBl I 2002/155 - Der Ausschluss der Zuwendungen an individuell bezeichnete Arbeitnehmer von der Steuerbefreiung für freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an den BR-Fonds zielt erkennbar darauf ab, einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbare Arbeitgeberzuwendungen nicht schon deshalb steuerfrei zu stellen, weil sie über den Umweg des BR-Fonds erbracht werden.