( § 1299 ABGB, § 6 Abs 1, § 7 Abs 1 Z 3, § 18 Abs 8 UStG, § 2 Abs 1, § 25 WTBO ) Für Steuernachzahlungen, die dem Klienten eines Steuerberaters erwachsen, weil dieser ihn nicht über eine für die Steuerfreiheit bestimmter Geschäftsvorgänge (Touristenexport) notwendige entsprechende Verbuchung der Belege in Verletzung seiner Schutz-, Auskunfts- und Fürsorgepflicht aufgeklärt hat, haftet der Steuerberater.
OGH 24.02.2000, 6 Ob 82/99y