( § 7 Wr. AbgO, § 1298 ABGB ) Der in § 1298 ABGB normierte Rechtsgrundsatz, nach dem derjenige, der vorgibt, an der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen ohne sein Verschulden gehindert worden zu sein, hiefür den Beweis zu erbringen hat, hat auch im Abgabenrecht Gültigkeit.
VwGH 26.06.2000, 95/17/0613