( § 1409 ABGB ) Das Urteil des OLG Wien 16. 9. 1999, 10 Ra 161/99s, ARD 5089/23/2000 und ARD 5095/7/2000, betreffend Entgeltanspruch aus freiem Dienstverhältnis, mit dem das Urteil des ASG Wien 1. 2. 1999, 8 Cga 293/93b, ARD 5038/34/99, abgeändert wurde, wurde insofern abgeändert, als die Vorinstanzen zu Unrecht von einer Rechtsnachfolge hinsichtlich des Arbeitgebers ausgegangen sind, die vom Arbeitnehmer zu beweisen gewesen wäre. OGH 12.07.2000, 9 Ob A 89/00d .