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Haftung des Betriebsnachfolgers für Erstattungsbeträge

SozialversicherungARD 5022/21/99 Heft 5022 v. 23.4.1999

( EFZG § 9, ASVG § 67 Abs 6 ) Eine Haftung des Betriebsnachfolgers für die Erstattung vom Krankenversicherungsträger zu Unrecht geleisteter Erstattungsbeträge für Entgeltfortzahlung ist im Verwaltungsverfahren nicht gegeben.

VwGH 96/08/0265 v. 16.02.1999

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