( EFZG § 9, ASVG § 67 Abs 6 ) Eine Haftung des Betriebsnachfolgers für die Erstattung vom Krankenversicherungsträger zu Unrecht geleisteter Erstattungsbeträge für Entgeltfortzahlung ist im Verwaltungsverfahren nicht gegeben.
VwGH 96/08/0265 v. 16.02.1999