( GSVG § 133 Abs 1 ) Heimarbeiten stehen in einem für eine Verweisung ausreichenden Umfang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Bei solchen Tätigkeiten liegt es aber auf der Hand, dass auch einem Diabetiker die mehrmals tägliche Blutzuckermessung samt Insulinspritzen möglich ist. OGH 10 Ob S 385/98k v. 01.12.1998.