BMF EAS 1444 v. 22.04.1999
Steuerliche Arbeitgeber von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern
Kapitalgesellschaften werden seitens der deutschen Steuerverwaltung für steuerliche Belange stets als Arbeitgeber ihrer eingetragenen Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder gewertet. Diese deutsche Beurteilung ist mit der österreichischen nicht vollständig deckungsgleich. Zwar wird nach RZ 981 LStR 1999 auch in Österreich als die übliche Vertragsgestaltungsform für die Anstellung eines Geschäftsführers jene eines Dienstvertrages gesehen; doch ist eine Anstellung auf Grund eines freien Dienstvertrages, eines Werkvertrages oder eines bloßen Auftrages nach dieser Richtlinienregelung nicht schlechthin ausgeschlossen.