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EStG § 4 Abs 1

Lohnsteuer und AbgabenARD 5038/22/99 Heft 5038 v. 29.6.1999

( EStG § 4 Abs 1 ) Wurde ein Gebäude (hier: die Araburg) nach seiner Renovierung durch den Eigentümer zunächst auf Grund seiner nur beschränkten Beheizbarkeit den Winter über nicht bewohnt und diente es dann Wohnzwecken von Arbeitnehmern des Eigentümers, während eine private Nutzung durch den Eigentümer, der auf dem Gelände eine Fremdenpension betreibt, nicht erfolgte, steht der Umstand, dass dieses Gebäude nur einige Monate nach seiner Renovierung weder betrieblich noch privat genutzt wurde, der Beurteilung als zum notwendigen Betriebsvermögen gehörend nicht entgegen. Die Verwendung zu Wohnzwecken von Arbeitnehmern des Eigentümers zeigt das ernsthafte Bemühen, dieses Gebäude sobald wie möglich einer nach Art des Wirtschaftsgutes in Betracht kommenden betrieblichen Nutzung zuzuführen. VwGH 94/15/0173 v. 22.04.1999. (Bescheid aufgehoben)

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